NDT-Prüfungen bei koreanischen Herstellern beauftragen: Umfang und Nachweise

In der Bestellung steht: zerstörungsfreie Prüfung nach Norm. Der Hersteller bestätigt, die Prüfung wird durchgeführt, die Berichte kommen. Und bei der Auswertung stellt sich heraus, dass etwas anderes geprüft wurde als erwartet — nicht falsch, sondern in einem Umfang, den niemand festgelegt hatte.

Die Norm sagt, wie geprüft wird, nicht wie viel

Eine Prüfnorm beschreibt das Verfahren: Vorbereitung, Durchführung, Empfindlichkeit, Auswertung. Sie legt nicht fest, welcher Anteil Ihrer Bauteile geprüft wird und an welchen Stellen.

Diese Angaben stehen im Regelwerk des Bauteils oder in Ihrer Bestellspezifikation. Fehlen sie dort, wählt der Hersteller nach seiner Praxis — und seine Praxis ist auf die Anforderungen seiner übrigen Kunden abgestimmt.

Daraus folgt die wichtigste Unterscheidung: Verfahren, Umfang und Annahmekriterium sind drei getrennte Angaben. Eine Bestellung, die nur die Norm nennt, hat eine von dreien gemacht.

Was festzulegen ist

Die Lücken sind bei nahezu allen Bestellungen dieselben.

AngabeWas ohne sie passiert
VerfahrenEs wird das naheliegendste gewählt, nicht das geeignetste
Prüfumfang in ProzentStichprobe statt Vollprüfung
PrüfstellenZugängliche Nähte statt kritischer
ZeitpunktNach der Endbearbeitung, nicht nach dem Schweißen
AnnahmekriteriumWerksstandard statt Ihrer Anforderung
Qualifikation des PrüfersNachweis wird nicht mitgeliefert

Der Zeitpunkt wird am häufigsten übersehen und hat die größte Wirkung. Eine Prüfung nach dem Schweißen findet einen Fehler, solange er reparierbar ist. Dieselbe Prüfung nach der Endbearbeitung findet ihn, wenn die Reparatur das Bauteil verwirft.

Die Verfahren finden Verschiedenes

Die gängigen Verfahren sind nicht austauschbar, weil sie unterschiedliche Fehlerarten und Lagen erreichen.

Oberflächenverfahren — Eindringprüfung, Magnetpulverprüfung — finden Anzeigen an oder dicht unter der Oberfläche und sind schnell und günstig. Volumenverfahren — Durchstrahlung, Ultraschall — erreichen das Innere und sind aufwendiger.

Die Wahl folgt aus der zu erwartenden Fehlerart. Bei einer Stumpfnaht in dickwandigem Material ist ein Volumenverfahren nötig; die Oberflächenprüfung allein sagt nichts über das Innere. Umgekehrt findet eine Durchstrahlung feine Oberflächenrisse schlechter als eine Eindringprüfung. Beides zu fordern ist manchmal richtig, aber es ist eine Entscheidung, keine Selbstverständlichkeit.

Auch die Oberfläche gehört dazu. Die meisten Verfahren setzen einen Zustand voraus, in dem Anzeigen überhaupt erkennbar sind — bei einer Eindringprüfung darf die Oberfläche nicht verschmiert sein, bei Ultraschall muss die Ankopplung möglich sein. Wo das nicht geregelt ist, wird geprüft, was zugänglich war, und die Aussage gilt entsprechend eingeschränkt.

Wer prüft und mit welcher Qualifikation

Die Aussagekraft einer Prüfung hängt an der Person, die sie durchführt und auswertet. Deshalb sind Qualifikation und Unabhängigkeit Teil der Bestellung.

Zu regeln ist, nach welchem System der Prüfer zertifiziert ist und in welcher Stufe, ob die Auswertung von einer höheren Stufe zu bestätigen ist, und ob die Prüfung durch den Hersteller selbst oder durch eine unabhängige Stelle erfolgt.

Die Unabhängigkeit ist nicht in jedem Fall nötig. Für die meisten Bauteile ist eine herstellerinterne Prüfung mit qualifiziertem Personal angemessen. Für Positionen, bei denen ein Versagen Folgen hat, ist die externe Prüfung die belastbarere Grundlage — und teurer, was die Entscheidung zu einer Abwägung macht statt zu einer Grundsatzfrage.

Der Bericht muss auswertbar sein

Ein Prüfbericht, der nur ein Ergebnis nennt, dokumentiert nichts Nachprüfbares.

Enthalten sein sollten: das Bauteil mit Identifikation, das Verfahren mit Parametern, die verwendeten Geräte und ihr Kalibrierstatus, die geprüften Stellen mit Skizze, gefundene Anzeigen mit Lage und Größe, das angewendete Annahmekriterium, und der Prüfer mit Qualifikationsnachweis.

Die Skizze der Prüfstellen ist der Teil, der am häufigsten fehlt und am meisten leistet. Ohne sie ist nicht feststellbar, ob die Stellen geprüft wurden, auf die es ankam — und bei einer späteren Untersuchung ist genau das die Frage.

Reparaturen sind ein eigener Vorgang

Wird eine Anzeige gefunden, folgt eine Reparatur. Was dabei geschieht, gehört vorab geregelt.

Zu klären ist, ob eine Reparatur zulässig ist oder das Teil zu verwerfen ist, wie oft an derselben Stelle repariert werden darf, ob die Reparatur nach einer freigegebenen Anweisung erfolgt, und ob nach der Reparatur erneut geprüft wird — im selben Umfang.

Ohne diese Punkte entsteht die Situation, in der ein Bauteil formal alle Prüfungen bestanden hat und dabei mehrfach an derselben Naht nachgearbeitet wurde. Die Historie steht in keinem Bericht, weil nur der letzte dokumentiert wurde. Fordern Sie die Reparaturhistorie ausdrücklich mit an.

Kosten und Termin hängen daran

Prüfumfang ist eine Preis- und Terminposition, nicht nur eine Qualitätsfrage. Eine Vollprüfung kostet ein Vielfaches einer Stichprobe, und bei Verfahren mit Wartezeiten verlängert sie die Durchlaufzeit.

Deshalb gehört der Umfang in die Anfrage und nicht in die Bestellung. Wird er erst nach der Auftragserteilung präzisiert, ist es eine Nachforderung — und sie wird entweder bezahlt oder verhandelt, in beiden Fällen unter schlechteren Bedingungen als im Angebotsvergleich.

Umgekehrt ist ein Angebot ohne genannten Prüfumfang nicht vergleichbar. Ein günstigerer Preis kann schlicht eine kleinere Stichprobe abbilden.

Was die Prüfung nicht ersetzt

Zerstörungsfreie Prüfung findet Fehler in der Ausführung. Sie bestätigt nicht, dass die Ausführung richtig geplant war.

Eine Schweißnaht kann fehlerfrei sein und dennoch für die Belastung ungeeignet, wenn die Nahtform, der Zusatzwerkstoff oder die Wärmeführung nicht passen. Diese Punkte werden über die Schweißanweisung und ihre Qualifizierung geregelt, nicht über die Prüfung.

Deshalb gehören beide in die Bestellung: die Prüfung, die die Ausführung kontrolliert, und die qualifizierte Anweisung, die die Ausführung festlegt. Die Prüfung allein deckt die Hälfte ab.

Wenn mehr Prüfung weniger Sicherheit ergibt

Nach einem Schadensfall ist die übliche Reaktion, den Prüfumfang pauschal anzuheben — Vollprüfung auf alles, strengstes Kriterium überall. Das verschlechtert die Lage auf drei Wegen.

Erstens wird eine Anforderung, die für jede Position gilt, irgendwann pauschal abgehakt statt geprüft; die Sorgfalt verteilt sich gleichmäßig und fehlt dort, wo sie gebraucht wird. Zweitens erzeugt ein zu strenges Kriterium Anzeigen, die keine Fehler sind, und jede davon führt zu einer Reparatur — die ihrerseits ein Risiko einbringt, das vorher nicht da war. Drittens steigen Kosten und Durchlaufzeit so weit, dass der Umfang in der nächsten Verhandlung wieder fällt, meist ohne technische Begründung.

Tragfähig ist die Abstufung: für die wenigen Bauteile, bei denen Versagen Folgen hat, ein hoher Umfang mit unabhängiger Prüfung; für den Rest das, was das Regelwerk verlangt. Wer alles gleich behandelt, prüft am Ende nichts mit Aufmerksamkeit. Wenn Sie Ihre Bestellspezifikation vorliegen haben, sehen wir uns an, welche Positionen welchen Umfang rechtfertigen — Beschaffungsgespräch. Wie die Ergebnisse in den Prüfplan eingehen, steht unter Dokumentenpaket.